Wie man ein Testament verfasst – Interview mit der Rechtsanwältin Brigitte Bencker

Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass das eigene Vermögen nach dem Tod gemäß den persönlichen Wünschen verteilt wird. Dennoch gibt es viele Fehler, die man bei der Testamentserstellung begehen kann. In diesem Interview beleuchten wir die wichtigsten Aspekte des letzten Willens zusammen mit der erfahrenen Rechtsanwältin Brigitte Bencker. Sie wird auch mein Gast beim kommenden Goldenen Abend am 20.2.2025 zu diesem Thema sein.

Vor einigen Monaten stolperte ich über diese kuriose Geschichte: „Rosi bekommt alles“ – das schrieb ein Gastwirt aus Ostfriesland auf einen Kneipenblog. Das war sein Testament und so hat er – mit Datum und Unterschrift – seiner Partnerin sein Vermögen vermacht. Sie beantragte nach seinem Ableben einen Erbschein basierend auf diesem Zettel, der in einer Brauerei gefunden wurde. Das Amtsgericht Westerstede lehnte den Antrag jedoch ab, da es den erforderlichen Testierwillen auf dem Kneipenblock bezweifelte. Die Frau legte Rechtsmittel ein. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied dann aber, dass der Kneipenblock als wirksames Testament anerkannt werden kann, da der Zettel vom Verstorbenen selbst geschrieben wurde, und Zeugen bestätigten, dass der Spitzname „Rosi“ sich auf die Partnerin des Verstorbenen bezog. Die Partnerin wurde somit als rechtmäßige Erbin anerkannt.

Nun, das ist ein ungewöhnliches Testament und es gibt viele Arten, das besser zu machen, um seinen letzten Willen tatsächlich zur Zufriedenheit aller zur Umsetzung bringen zu können.

Wie verfasst man ein rechtskonformes Testament?

Das werde ich oft gefragt. Deshalb habe ich mich im Vorfeld unseres Goldenen Abends zu diesem Thema mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familien- und Erbrecht Brigitte Bencker aus Vaterstetten bei München unterhalten.

Tipps für die Testamentserstellung gibt Rechtsanwältin Brigitte Bencker aus Vaterstetten bei München

Anne Kitzmann: Liebe Brigitte, hattest Du auch schon Testamente auf einem Kneipenzettel in Deiner Kanzlei? Oder ähnliche ungewöhnliche Fälle?

Brigitte Bencker: Liebe Anne, nein, das hatte ich noch nicht. Allerdings auf einem fettigen Butterbrotpapier ein Testament, das das vorherige notarielle Testament aufgehoben hat und völlig neu verfügt. Das ist durchaus möglich, wenn es handschriftlich und unterschrieben ist. Die notarielle Form allein ergibt kein „besseres“ Testament als die handschriftliche. Es zählt immer „der letzte Wille“, einzige Voraussetzung ist, dass die Formwirksamkeit gegeben ist. Natürlich gilt das nur, wenn das notarielle Testament keine Klausel enthält, die eine Abänderung verbietet, z.B. bei gemeinschaftlichen Testamenten.

Testament richtig verfassen: So gelingt’s

Anne Kitzmann: Was sind Deiner Meinung nach die häufigsten Fehler, die Menschen bei der Erstellung ihres Testaments machen?

Brigitte Bencker: Einer der häufigsten Fehler ist das Fehlen eines Testaments. Viele Menschen schieben die Erstellung vor sich her, weil sie denken, dass sie noch Zeit haben oder weil sie sich unwohl dabei fühlen, sich mit ihrem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Ein weiterer häufiger Fehler ist die unklare oder missverständliche Formulierung. Ein Testament sollte eindeutig und präzise sein, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Sonst muss es ausgelegt werden, und das Ergebnis der Auslegung ist manchmal nicht unbedingt das, was die Erblasser wollten.

Missverständliche Formulierungen beim Testament vermeiden

Anne Kitzmann: Kannst Du einige Beispiele für missverständliche Formulierungen nennen?

Brigitte Bencker: Natürlich. Ein häufiges Beispiel ist das Benennen von „meinen Kindern“ ohne eine genaue Auflistung. Wenn im Nachhinein Kinder aus früheren Beziehungen oder uneheliche Kinder bekannt werden, kann dies zu erheblichen Streitigkeiten führen. Ebenso problematisch sind allgemeine Aussagen wie „mein Haus soll an meine Frau gehen“, ohne klarzustellen, wer Erbe sein soll. Viele Leute verteilen ihr Vermögen nach Gegenständen, verteilen also Vermächtnisse und dann ist unklar, wer eigentlich der Erbe sein soll.

Anne Kitzmann: Welche rechtlichen Fallstricke gibt es bei der Testamentserstellung, auf die man achten sollte?

Brigitte Bencker: Ein wichtiger Punkt ist die Einhaltung der Formvorschriften. In Deutschland muss ein Testament handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Ein maschinell verfasstes und nur unterschriebenes Dokument ist ungültig. Natürlich gilt auch ein notarielles Testament. Weiterhin sollten Erblasser darauf achten, dass das Testament regelmäßig aktualisiert wird, um Änderungen in der Lebenssituation, wie Heirat, Scheidung oder Geburt von Kindern, zu berücksichtigen. Zusätzlich dazu sollte man sicherstellen, dass alle Personen und Institutionen, die bedacht werden sollen, im Testament genannt werden.

Natürlich ist es sinnvoll, ein Testament auch zu datieren. Das ist zwar nicht zwingend erforderlich für die Wirksamkeit, aber sinnvoll, damit jederzeit klar ist, welches von möglicherweise mehreren Testamenten gültig sein soll. Es zählt ja immer das Neueste, sofern ältere Testamente keine Bindungswirkung entfalten und daher nicht mehr abgeändert werden können.

Was auch oft vergessen wird: Es gibt gesetzliche Vorschriften, die bei der Vererbung beachtet werden müssen, z.B. Pflichtteilsansprüche. Diese dürfen nicht einfach ignoriert werden. Außerdem sollte man sicherstellen, dass die im Testament gemachten Vermächtnisse realistisch und erfüllbar sind, damit Erben nicht finanziell überfordert werden. Auch Schulden gehören übrigens zum Nachlass. Es ist wichtig zu bedenken, wie diese im Erbfall ausgeglichen werden sollen.

Annegret Kitzmann-Schubert wird beim nächsten Goldenen Abend am 20.02.2025 mit Brigitte Bencker über Tipps für die Erstellung eines Testaments sprechen.

Schon beim Erstellen des Testaments an die Erbschaftsteuer denken

Anne Kitzmann: Wie sieht die aktuelle rechtliche Situation rund um das Erben und Vererben in Deutschland aus?

Brigitte Bencker: In Deutschland gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Dies bedeutet, dass das Vermögen nach festen Regeln auf die nächsten Verwandten verteilt wird. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese gesetzliche Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag anzupassen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erbschaftssteuer, die je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes unterschiedlich ausfällt.

Anne Kitzmann: Welche Tipps kannst Du unseren Lesern geben, um die häufigsten Fehler und Fallstricke bei der Erstellung eines Testaments zu vermeiden?

Brigitte Bencker: Zunächst einmal empfehle ich jedem, ein Testament zu erstellen, auch wenn es unangenehm erscheint. Es ist wichtig, klare und präzise Formulierungen zu verwenden und das Testament regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Außerdem rate ich dazu, sich rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und das Testament im Falle eines Streits Bestand hat.

Letzter Wille: Wer den Nachlass klug regelt, sorgt für gutes Erben und Vererben

Anne Kitzmann: Liebe Brigitte, vielen Dank für die wertvollen Informationen und Tipps. Ich bin sicher, dass unsere Leserinnen und Leser davon profitieren werden. Und ich freue mich sehr, dass Du zum 16. Goldenen Abend „Rosi bekommt alles“: Wissenswertes zur Testamentgestaltung am 20.02.2025 um 18.30 Uhr in Neubiberg meine Interviewpartnerin sein wirst!

Brigitte Bencker: Gern geschehen. Es ist mir ein Anliegen, Menschen bei der Regelung ihres Nachlasses zu unterstützen, damit sie sicher sein können, dass ihr letzter Wille auch nach ihrem Tod respektiert wird.

Fazit:

Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass das eigene Vermögen nach den eigenen Wünschen verteilt wird. Es gibt viele typische Fehler und Fallstricke, die man vermeiden kann, wenn man einige grundlegende Tipps beachtet und sich rechtzeitig fachkundigen Rat einholt. Die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland bietet verschiedene Möglichkeiten, die gesetzliche Erbfolge anzupassen und die Erbschaftssteuer zu minimieren. Ein gut durchdachtes Testament kann dazu beitragen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers respektiert wird.

Beim Goldenen Abend zur Testamentserstellung werden wir das Thema vertiefen:

16. Goldener Abend „Rosi bekommt alles“: Wissenswertes zur Testamentsgestaltung am 20.02.2025 um 18.30 Uhr in Neubiberg

Zu diesem Goldenen Abend habe ich die Rechtsanwältin Brigitte Bencker eingeladen. Sie wird uns einen Blick in die Schatzkiste ihrer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familien- und Erbrecht werfen lassen und uns viele weise Tipps geben, wie man mit Liebe und Weitsicht seinen Nachlass regeln kann. Natürlich ist auch wieder viel Zeit für Ihre Fragen.

Wir legen Wert auf einen kleinen exklusiven Kreis an Teilnehmerinnen, deshalb gibt es nur wenige Plätze. Der Goldene Abend lebt vom inspirierenden Austausch und ich freue mich schon auf die Frauenrunde zu diesem spannenden Thema.

Wertschätzungsbeitrag: 39 Euro (inkl. MwSt.). Bitte melden Sie sich bis zum 10. Februar 2025 hier an:

16. Goldener Abend „Rosi bekommt alles“: Wissenswertes zur Testamentsgestaltung am 20.02.2025 um 18.30 Uhr in Neubiberg